Machbarkeitsuntersuchung zur Institutionalisierung der Region Dresden
Auswahl einer geeigneten Rechtsform zur Gründung eines Kommunalverbundes Region Dresden
Ziel der Machbarkeitsuntersuchung ist es, gemäß des zu Grunde liegenden Antrags im Rahmen der Förderrichtlinie Regionalentwicklung (FR-Regio) und auf Basis der seit 2024 laufenden Diskussion und bisher geäußerten Grundziele eine Empfehlung für eine geeignete Rechtsform für eine zukünftig intensivierte interkommunale Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden sowie der Landkreise in der Region Dresden (Arbeitstitel: "Kommunalverbund Region Dresden") abzuleiten.
Diese Machbarkeitsstudie erläutert folglich nach einer kurzen Vorstellung der bisherigen Entwicklungen, die Haupteinflussfaktoren für eine Rechtsformentscheidung. Neben einer Erläuterung möglicher öffentlich-rechtlicher und privater Rechtsformen werden auch anhand von drei Beispielen Lösungen anderer Stand-Umland-Kooperationen um Bremen, Berlin und München vorgestellt. Abschließend erfolgt ein abschließender Vorschlag für eine geeignete Rechtsform für Ausgestaltung einer interkommunalen Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden im Rahmen eines neuen "Kommunalverbunds Region Dresden".
Auf Basis der herausgearbeiteten Kriterien wird aus dem Formenkatalog der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Kooperationsinstrumente der eingetragene Idealverein (e. V.) als weiter zu verfolgende Vorzugsvariante zur formalisierten Zusammenarbeit im Rahmen eines zu gründenden "Kommunalverbunds Region Dresden e. V." empfohlen.
Der Tätigkeitsbereich des Kommunalverbundes erstreckt sich eher auf ideelle Leistungen der interkommunalen Zusammenarbeit für die Mitglieder durch die Bündelung, Moderation und Kommunikation gemeinsamer Ziele und Interessen der Kommunen, mit einem besonderen Fokus auf den Interessen und Anforderungen der Städte und Gemeinden im Verbund. Eine echte befreiende Aufgabenübertragung wie auch eine unternehmerisch-gewerbliche Tätigkeit mit dem Ziel einer nachhaltigen Erzielung von Einnahmen durch den "Kommunalverbund Region Dresden" ist zurzeit nicht beabsichtigt.
Ein Verein bietet dabei durch seine Vereinsstruktur allen Mitgliedern eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist freiwillig und für die kommunale Selbstbestimmung nicht bindend. Grundsätzlich sind in der Vereinsstruktur auch eine Vielzahl von Mitgliedern in die Arbeit eines Verbundes integrierbar, ohne die grundlegende Arbeitsfähigkeit des e. V. zu beeinträchtigen.
Somit ist es möglich, dem Ziel einer breiten Mitgliedschaft der Städte und Gemeinden in der Region Dresden Rechnung zu tragen und gleichzeitig eine belastbare institutionelle Struktur zu schaffen. Ein möglicher räumlicher Umgriff, welcher eng mit der potentiellen Mitgliederzahl eines "Kommunalverbundes Region Dresden" zusammenhängt, kann von einer Vielzahl verschiedener Kriterien abhängig gemacht werden. Neben den eher harten Faktoren (Distanz, Erreichbarkeit, Naturraum usw.) spielen auch eher weiche Faktoren wie Zugehörigkeitsgefühl oder politische Ansprüche eine bedeutende Rolle, die zu einem Mitgliedschaftsentscheid führen können. Es wird aus diesem Grund empfohlen, keine harte Grenze für die Zugehörigkeit einer Gemeinde zur Region Dresden zu ziehen, sondern gegebenenfalls offen für Städte und Gemeinden zu sein, welche sich auf den ersten Blick nicht direkt für eine Mitgliedschaft qualifizieren.
Zudem zeigen Beispiele aus Bremen/Niedersachsen, Berlin/Brandenburg und auch die umfangreichen Ergebnisse aus der Region München-Nord, dass die Organisation einer Stadt-Umland-Zusammenarbeit sinnvoll über die Rechtsform eines Vereins organisiert werden kann, solange keine hoheitlichen Aufgaben übertragen werden sollen oder ein wirtschaftlich-unternehmerischer Geschäftsbetrieb beabsichtigt wird.